Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fliesen Meier
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Fliesen Meier (Inhaber: Marcel Meier, Wessendorfer Weg 8, 46286 Dorsten) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Fliesen Meier stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Fliesen Meier sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten vor Ort zustande.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden & Baustellenzustand
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist.
Anschlüsse für Wasser und Baustrom sind vom Kunden für die Dauer der Arbeiten kostenlos am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Der Untergrund muss für die vereinbarten Fliesenarbeiten tragfähig und verlegereif sein. Zeigen sich während der Arbeiten verdeckte Mängel am Untergrund, die zusätzliche Maßnahmen erfordern (z.B. umfangreiche Ausgleichsarbeiten), werden diese nach vorheriger Absprache als Regiearbeiten gesondert abgerechnet.
§ 4 Preise, Regiearbeiten und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Unvorhergesehene Arbeiten und geplanter Mehraufwand (Regiearbeiten) werden transparent nach tatsächlichem Aufwand im Stundennachweis abgerechnet.
Fliesen Meier ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen und gelieferte Materialien zu fordern. Die erste Abschlagszahlung wird bei Arbeitsbeginn fällig, danach erfolgt die Abrechnung wöchentlich nach Baufortschritt.
Schlussrechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung hat der Kunde die Arbeiten abzunehmen. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde das Werk (z.B. den gefliesten Raum) in Gebrauch nimmt oder innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung keine wesentlichen Mängel rügt.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wichtiger Hinweis zu Silikon- und Acrylfugen: Elastische Fugen (Silikonfugen) sind reine Wartungsfugen. Sie unterliegen natürlichen Verschleiß-, Alterungs- und Witterungseinflüssen sowie chemischen oder physikalischen Belastungen (z.B. Setzungsbewegungen des Gebäudes). Abrisse oder Schimmelbildung an diesen Fugen stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.
Fliesen Meier haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet Fliesen Meier unbeschränkt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum von Fliesen Meier.
§ 8 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand Dorsten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.